top of page

PROPOSITIONEN DES WETTBEWERBS 2022

1. Gehorsam

Gehorsamübungen werden nach dem gültigen NZŘ VV 1. ausgeführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor,  spezifische Hindernisse zu verwenden und gegebenenfalls spezifische Regelungen zur „Härte des Gesetzes“ zur praktischen Anwendung der Diensthunde zu treffen.

Wertung: 100 Punkte

 

2. Verteidigung

2.1.  Stellen einer flüchtigen Person bei Nacht

Stellen einer Täters in 50 m bei erschwerter Sichtbarkeit in der Nacht. Der Hund muss den Täter innerhalb eines begrenzten Raumes festhalten , sonst können die Punkte nicht zugeschrieben werden. Loslassen wird nicht bewertet

Wertung: 50 Punkte

 

2.2. Stellen einer Person, die sich bemüht den Kontakt mit dem Hund zu vermeiden

Festnahme des Täters in 50 m bei erschwerter Sichtbarkeit in der Nacht. Der Komparse wird versuchen, dem Hund im letzten Moment auszuweichen. Der Täter steht vor dem Biss „face to face“ zum Hund und kann sich innerhalb eines eingeengten Raumes um sich selbst bewegen. Loslassen wird nicht bewertet.

Wertung: 50 Punkte

 

2.3. Revier im Gelände

Der Hund trägt während der gesamten Disziplin einen Maulkorb! Der Hundführer hat zur Aufgabe, mit dem Hund einen gegebenen Abschnitt des Geländes zu prüfen, in dem sich zwei Täter befinden. Der Hundführer bewegt sich nur im vorgegebenen Raum. Der Hund muss sofort nach Entdeckung des Täters diesen klar und deutlich markieren. Das Zeitlimit für die Entdeckung ist vor Ort festzulegen. Nach der Kenntlichmachung geht der Hundführer zum Hund und kontrolliert und verhört die Täter. Dabei wird er von einem der Täter attackiert. Der Hund muss sofort hart gegen diesen Täter vorgehen und danach muss er die Flucht des zweiten Täters verhindern. Der erste Täter wird als sichergestelltt betrachtet und der Hundführer geht zum Hund. Mit der Intervention gegen den zweiten Täter endet diese Übung.

Wertung: Markieren des Täters – 20 Punkte, 1. Täter – 15 Punkte, 2. Täter – 15 Punkte, insgesamt – 50 Punkte

 

2.4. Revier im Gebäude

Der Hund mit Maulkorb muss den Täter im Gebäude finden und ihn sofort klar und deutlich markieren. Der Hundeführer bleibt an Ort und Stelle stehen! Auf Anweisung des Schiedsrichters geht der Hundeführer zum Hund und mit der Zuführung des Täters zum Schiedsrichter endet die Übung. Das Zeitlimit für die Entdeckung ist vor dem Wettbewerb festzulegen mit Rücksicht auf den Raum, in dem die Disziplin stattfindet. Der Hund trägt während der gesamten Disziplin einen Maulkorb!

Wertung: Markierung des Täters – 50 Punkte

Insgesamt: 50 Punkte

 

2.5. Überfall während der Streife

Der Hundeführer durchschreitet mit Hund ohne Maulkorb ein Objekt oder Gelände. Dabei wird er  angegriffen. Der Hund muss sofort durch einen Biss in den Schutzanzug den Angriff abwehren. Der Hundeführer läßt die Leine los.  Der Komparse trägt unter der Kleidung eine Schutzmanschette oder einen Ringanzug. Loslassung ist nicht bewertet.

Wertung: 50 Punkte

 

2.6. Liquidation der Ausschreitung

Der Hundeführer betritt einen Raum, in dem Leute Ausschreitungen verüben, um dort wieder Ordnung herzustellen. Der Hundeführer wird dabei jedoch angegriffen. Der Hund muss sofort durch einen Biss in den Schutzanzug den Angriff abwehren. Der Komparse trägt unter der Kleidung eine Schutzmanschette oder einen Ringanzug. Der Hundeführer läßt nach dem Angriff des Komparsen die Leine los! Loslassung ist nicht bewertet.

Wertung: 50 Punkte

 

2.7. Festnahme einer flüchtigen Person

Die Festnahme erfolgt nach etwa 150 Metern. Vor dem Biss wirft der Komparse einen Teil der Kleidung ab. Der Komparse ist mit einem Ringanzug bekleidet. In dieser Übung wird das Freilassen separat bewertet. Der Hundeführer folgt dem Hund sofort nach seiner Freilassung.

Wertung: Festnahme- 40 Punkte, Freilassung – 10 Punkte

 

2.8. Kontrollfestnahme – Gegenangriff 

Festnahme nach etwa 150 Metern, vor dem Biss erklingen zwei Schüsse Kaliber 9 mm. Der Komparse ist mit einem Ringanzug bekleidet. In dieser Übung wird das Freilassen separat bewertet. Der Hundeführer folgt dem Hund sofort nach seiner Freilassung.

 

2.9.  Blockierung der Person – fakultative Disziplin, Teilnahme an der Disziplin wird durch separaten Preis beurteilt. Den Preis bekommt der Wettkampfteilnehmer, der die höchste Punktzahl aus 2.7. + 2.8. + 2.9. Disziplinen bekommt.

Der Zweck dieser Übung ist die Festnahme der Person. Diese gibt in dem Moment, wo der Hund sie verfolgt, durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen, dass sie aufgibt, lässt die Waffen fallen, bleibt still stehen mit den Händen seitlich am Körper angelegt und folgt bereitwillig den Forderungen des Hundeführers. Vom Hund wird erwartet, dass er die Person an der Stelle blockiert, wo sich diese Person aufhält, bis zur Ankunft des Hundeführers. Die Festnahme erfolgt nach etwa 150 Metern, der Komparse bleibt stehen, nachdem sich der Hund auf die Hälfte der Entfernung angenähert hat. Der Hundeführer folgt dem Hund sofort nach seiner Freilassung. Nachdem der Täter sich ergeben hat, kann der Hundeführer dem Hund erlauben, die Festnahme zu unterbrechen. Der Hundeführer kommt zu dem Komparsen und ruft den Hund genauso wie in der Übung zur Freilassung.

Wertung: 50 Punkte

 

Ausführungsordnung der Verteidigungsspezial SKP Ostrava

Diese Ausführungsordnung wird von SKP Ostrava ausgegeben und dient zur Erläuterung der Vorstellungen des Veranstalters über die Durchführung der einzelnen Disziplinen sowohl gegenüber den Wettkämpfern als auch gegenüber den Komparsen und Schiedsrichtern . Diese Ausführungsordnung ist integraler Teil der Wettbewerbsbedingungen.

Gehorsam:

Gehorsam ist durch die gültige NZŘ VV 1. bestimmt. Der Veranstalter hat das Recht, spezifische Hindernisse zu benützen.

Revier im Gelände:

-          Die Markierung des Täters wird beurteilt nur bis der Hundeführer zu dem Hund geht. Wenn der Hund den Täter danach markiert, wird es nicht beurteilt.

-          1. Täter: Beurteilt wird die Fähigkeit des Hundes den Angriff abzuwehren. Beurteilt wird vor allem die Entschlossenheit des Hundes, Niveau des Stellungseffektes und Realwirkung der Intervention gegen den Täter mit Rücksicht darauf, dass der Hund einen Maulkorb trägt. Beurteilt wird auch die Kontrolle der Täter, der Hund muss in Distanz von zwei bis fünf Schritte warten, bis sich der Hundeführer überzeugt, dass die Täter keine Waffen haben. Der Hund muss die Situation während der Untersuchung aufmerksam beobachten. Falls der erste Täter den Hundeführer schon bei der Untersuchung angreift, geht  das Szenario nach den Vorgaben weiter und die Untersuchung wird nicht wiederholt. Probleme bei der Untersuchung (wie grundloser Angriff der gefundenen Personen oder Unaufmerksamkeit bei der Überwachung) bestraft der Schiedsrichter mit dem Abzug von bis zu 15 Punkten.

-          2. Täter: beurteilt wird auch der Übergang vom ersten Täter zur Intervention gegen den zweiten Täter. Probleme bei dem Übergang kann der Schiedsrichter mit dem Abzug von bis 5 Punkten bestrafen, die Vergabe der übrigen Punkte erfolgt nach der Durchführung der gesamten Intervention. Die Fähigkeit des Hundes den Täter zu blockieren (und damit die Verhinderung seiner Flucht) wird beurteilt und Realwirkung seiner Intervention  - mit Rücksicht darauf, dass der Hund den Maulkorb trägt. Die maximale Punktzahl kann nur der Hund bekommen, der gegen den Täter ohne Kompromisse interveniert!

Revier im Gebäude:

Markierung des Täters wird nur bis zu dem Moment beurteilt, wo der Hundeführer dem Schiedsrichter mitteilt, dass der Hund den Fund des Täters anzeigt. Dadurch entscheidet der Hundeführer darüber, wie lange und wie der Hund den gefundenen Täter markiert. Der Hundeführer beachtet aber das gegebene Zeitlimit. Der Schiedsrichter beurteilt dies entsprechend.

Markierung des Täters

Als klare und deutliche Markierung gilt intensives Hundegebell. Der Hund kann beim Gebell in Kontakt mit dem Komparsen treten. Volle Punktzahl gibt es nur, wenn der Hund die versteckte Person tatsächlich gefunden hat.

Überfall während der Streife

Beurteilt wid die Fähigkeit des Hundes den Angriff abzuwehren. Beurteilt wird vor allem die Entschlossenheit des Hundes, das Niveau des Stellungseffektes und die Realwirkung der Intervention gegen den Täter.

Liquidation der Ausschreitung

Der Täter kann den physischen Angriff auf den Hundeführer auf verschiedene Weise durchführen. Jedoch führen die Täter den Angrif in einen Wettbewerb gegenüber jedem Hund auf die gleiche Art und Weise durch. Von den Darstellern der Täter wird erwartet, dass sie den Angriff gegen den Hundeführer durchführen, aber sich dabei bemühen, dem Hund den Angriff gegen sich selbst zu verhindern (zum Beispiel mit Hindernis usw.). Der Hund muss den Angriff des Täters durch entschlossenen und rasanten Biss in den Schutzärmel mit maximalem Effekt abwehren – schon vor physischen Kontakt zwischen Täter und Hundeführer.

Maximale Punktzahl bekommt der Hund, der die beschrieben Intervention durchführt, sobald der Täter zum Angriff übergeht und es dem Täter somit nicht gelingt, den Hundeführer physisch zu berühren. Maximale Punktzahl bekommt auch der Hund, der sich zunächst mit dem Hindernis auseinandergesetzt hat. Das aber nur, falls die übrige Aktion  schon vor dem physischen Kontakt des Komparsen mit dem Hundeführer durchführt wird. Das Wort „technisch“ muss hier betont werden, weil psychisches Zögern mit dem Abzug von bis zu 5 Punkten bestraft wird – hierbei gilt wieder, dass der Biss in den Täter vor dem physischen Kontakt zwischen Täter und Hundeführer erfolgen muss.

Wenn das Zögern des Hundes länger ist und er interveniert erst nach dem physischen Kontakt des Komparsen  mit dem Hundeführer, müssen mindestens 10 Punkte abgezogen werden.

Weitere Punkte werden abgezogen entsprechend der Ausführung durch den Hund und die Abweichung von den Anforderungen für die Maximalzahl der Punkte.

Der Zweck dieser Übung liegt keinesfalls darin, dass der Komparse seine Kraft gegen den Hundeführer zeigt, oder umgekehrt. Es besteht physischer Kontakt zwischen dem Komparsen und dem Hundeführer, aber der Kontakt endet durch maßvollen Kampf ohne Griffe, Schläge und Selbstverteidigungstritte. Es geht vor allem um die Intervention des Hundes.

Festnahme des Täters – allgemeine Prinzipien für die Übungen 2.1., 2.2., 2.7., 2.8

Bisse:

Bei den Bissen zählen vor allem die Geschwindigkeit der Intervention, die Stärke des Bisses, der Wille des Hundes zu beißen, die Art und Weise der Problemelösung und die Entschlossenheit des Hundes den Täter unschädlich zu machen.

Darsteller der Täter:

Diese Personen müssen die Hunde vollkommen überprüfen, sie müssen alle Schwäche und alle Vorzüge des Hundes entdecken, aber ihn nicht verletzen. Der Komparse verhält sich in dem Maße , wie es ihm das Vorgehen des Hundes erlaubt. Ausweichmanöver kann er jederzeit vor dem Biss benutzen. Bei der Festnahme in 2.2. und 2.8. darf sich der Komparse nicht passiv verhalten. Mit Bewegungen, Haltung oder Gesten zeigt er dem Hund seine Entschlossenheit mit ihm zu kämpfen.

  

Hundeführer:

Der Hundeführer sendet den Hund zur Festnahme nur wenn sich der Komparse in dem abgegrenzten Raum befindet und nur nach vergeblicher Aufforderung zum Stehenbleiben. Nachdem der Hund freigelassen ist, kann ihm der Hundeführer sofort folgen.

Freilassung:

Für die Freilassung sind zwei Weisen möglich:

  1. Der Hundeführer entfernt sich zwei bis fünf Schritte von dem Hund und gibt dem Hund das Kommando, dass er frei ist. Der Hund bewacht danach allein den Komparsen bis der Schiedsrichter den Hundeführer auffordert, den Hund mit „bei Fuß“ zurückzurufen. Nachdem der Hund zu dessen Füßen, wartet der Hundeführer auf weitere Anweisungen des Schiedsrichters, mit denen diese Übung endet.

  2. Der Hundeführer geht zum Hund und sagt ihm „Lass los, bei Fuß“. Der Hund lässt den Komparsen los und sitzt zu Füßen des Hundeführers, wo er den Komparsen weiter bewacht bis der Schiedsrichter diesen auffordert, sich um 3 Schritte zu entfernen. Danach wartet der Hundeführer auf weitere Anweisungen des Schiedsrichters, mit denen diese Übung endet.

Der Hundeführer kann drei Befehle benutzen, nur bei dem 1. Versuch kann er den Befehl mit dem Hundenamen und mit dem Befehl „bei Fuß“ verbinden. Der Hundeführer darf während der ganzen Übung keinen physischen Kontakt mit dem Hund haben. Die Übung wird mit 10 Punkten bewertet und die Verringerung der Punkte ist abhängig von der Weise wie die Übung durchgeführt wird. Wenn die Durchführung der Übung falsch ist, oder wenn der Hund nur nach physischen Anregung des Hundeführers los lässt, zieht der Schiedsrichter alle 10 Punkte ab. Durchführung der Übung vor der Freilassung wird separat bewertet. Der Schiedsrichter muss dementsprechend die vorgeschriebene Weise der Freilassung nachverfolgen und damit überprüfen, ob der Hund diese Übung wirklich beherrscht.

Blockierung der Person:

Der Zweck dieser Übung ist die Festnahme der Person. Diese gibt in dem Moment, wo der Hund sie verfolgt, durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen, dass sie aufgibt, lässt die Waffen fallen, bleibt still stehen mit den Händen seitlich am Körper angelegt und folgt bereitwillig den Forderungen des Hundeführers. Der Hundeführer kann, nachdem der Täter aufgibt, dem Hund einmal anweise, die Festnahme des Täters zu unterbrechen, und zwar mit: Hundename + Kommando. Die Benutzung anderen Befehle kann der Schiedsrichter mit dem Abzug von bis zu 10 Punkten bewerten – je nach ihrer intensität. Wenn der Hundeführer den Hund zu Festnahme sendet, sagt er ihm „halt“, es ist verboten den Befehl „Revier“ zu benutzen – es droht die Annullierung der ganzen Übung. Der Hund muss die Person blockieren am Ort, wo sich die Person aufhält, bis der Hundeführer kommt. Der Hund muss fähig sein, jegliche Bewegung des Täters sofort durch Biss zu unterbinden.

Direkter Angriff auf den Komparsen durch Biss ist als grober Fehler zu werten und kann nur mit 0 Punkten bewertet werden. Als grober Fehler gilt auch, wenn der Hund den Komparsen ignoriert oder sich von ihm weiter als 10 Schritte entfernt.

Wenn der Hund sich von der Gefährlichkeit des Täters überzeugt, aber erst nach einer Weile den Komparsen angreift, gilt dies als Fehler und es werden 10 bis 20 Punkte abgezogen – abhängig von der Zeit, für die der Hund den Komparsen vor dem Biss blockiert hat.

Wenn der Hund den Komparsen bewacht bis der Hundeführer kommt, aber danach den Komparsen angreift, gilt dies als Fehler und es werden bis zu 10 Punkte abgezogen – je nach der Intensität des Angriffes und Gehorsam des Hundes.

Unzureichende Bewachung des Komparsen gilt auch als Fehler. Bleibt der Hund zwar in der Nähe des Komparsen, aber schenkt ihm nicht ausreichend Beachtung, zieht der Schiedsrichter bis zu 20 Punkte ab.

Wenn der Hundeführer den Hund von dem Komparsen nicht zurückruft, oder dazu physischen Kontakt benutzt, ist dies als Fehler zu werten und mit dem Abzug von 5 Punkten zu bewerten. Nur die Beherrschung  des Hundes wird bewertet, der Biss in den Komparsen während des Zurückrufens wird nicht bewertet.

Physischer Kontakt des Hundes mit dem Komparsen außer dem Biss wird nicht als Fehler  bewertet, der Hund kann sich z.B. mit den Pfoten an den Komparsen lehnen, er kann auch bellen oder um den Komparsen herumlaufen – aber nur im Distanz von maximal 10 Schritten.

Zum Zwecke der Bewertung unterteilt der Schiedsrichter die Diszipline in drei Teile: Erreichen/Auffinden des Täters (15 Punkte), Bewachung des Täters (30 Punkte), Abrufung (5 Punkte).

Der Hundeführer muss den Anwesiungen der Veranstalter und den Regeln des Wettbewerbs Folge leisten. Für vom Hund verursachte Schäden ist der Hundeführer voll verantwortlich.

Bei Gleichstand der Punkte entscheidet: 1. Verteidigung, 2. Gehorsam, 3. Los.

Der Hundeführer muss einen gültigen Veterinärausweis für seinen Hundes entsprechend den Vorschriften bei sich haben. Der Hundeführer muss die Prinzipien des Gesetzes Nr. 246/1992 Sb. zum Schutz von Tieren gegen Missbrauch in seiner aktuellsten Fassung befolgen.

bottom of page